Luftaufklärung

Luftaufklärung
Lụft|auf|klä|rung, die (Militär):
aus der Luft (2) vorgenommene Aufklärung (4).

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Luftaufklärung,
 
Gewinnung von Erkenntnissen über die Fähigkeiten, Absichten, Vorkehrungen und Handlungen eines möglichen oder wirklichen Gegners mithilfe von Luft- oder Raumfahrzeugen, die als Träger und Transportmittel für verschiedenartige Aufklärungssensoren dienen. Luftaufklärung über dem unmittelbaren Kampfgebiet (»Gefechtsfeldaufklärung«) wird als Bildaufklärung zunehmend mit Aufklärungsflugkörpern (Drohne) durchgeführt. Die Erkundung von Stärke, Verteilung und Bewegung feindlicher Streitkräfte und von militärischen Anlagen sind die Aufklärungsziele der taktischen Luftaufklärung, für die überwiegend bemannte Aufklärungsflugzeuge (Aufklärer) verwendet werden. Taktische Aufklärungsflugzeuge sind heute in der Regel für die entsprechende Einsatzrolle ausgerüstete Kampfflugzeuge. Zur Ausstattung dieser Maschinen gehören fest eingebaute oder als leicht auswechselbare Außenlastrüstsätze mitgeführte Luftbildkameras, Infrarotsensoren sowie Seitensichtradargeräte.
 
Für die strategische Luftaufklärung werden bemannte, spezialisierte Hochleistungsflugzeuge verwendet, die sich durch sehr große Flughöhen oder Fluggeschwindigkeiten der gegnerischen Abwehr zu entziehen versuchen. Mit aufwendigen und vielseitigen Aufklärungsgerätesätzen sollen Erkenntnisse über das militärische und wirtschaftliche Potenzial und das Verkehrsnetz des potenziellen Gegners sowie im Kriegsfall über die Wirkungen eigener strategischer Kampfmaßnahmen gewonnen werden. Zunehmend werden auch Aufklärungssatelliten für Aufgaben der strategischen Luftaufklärung verwendet (Satellitenaufklärung), die kurzfristig (periodisch mit der Umlaufzeit) über einem aufzuklärenden Gebiet zur Verfügung stehen und mithilfe hoch entwickelter Sensoren detaillierte Einzelerkenntnisse zu liefern vermögen. Aufklärungssatelliten und Seitensichtradargeräte machen in Friedenszeiten die Überwachung eines anderen Landes ohne Souveränitätsverletzung möglich.

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Lụft|auf|klä|rung, die (Milit.): aus der ↑Luft (2) vorgenommene ↑Aufklärung (4).

Universal-Lexikon. 2012.

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